Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous)
Beschreibung
-
zimtbraune Flügelunterseite, welche im Gegensatz zur Schwesterart Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling nur eine Punktreihe aufweist
Biologie, Vermehrung und Phänologie
- Eier und Larvenstadien (Präimaginalstadien) entwickeln sich ausschließlich in Blütenköpfchen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis)
- Eiablage nur zwischen geschlossene, noch grüne Einzelblüten
- in den ersten drei Larvenstadien ernähren sich die Larven von den Blüten und Samenanlagen
- im vierten Larvenstadium lassen sich die Raupen auf den Boden fallen, werden dort von Ameisen der Gattung Myrmica adoptiert und in den Ameisenbau getragen
- Raupe überwintert im Ameisennest und ernährt sich dort rein räuberisch von der Ameisenbrut
- entscheidend für das Vorkommen ist die Dichte und Verteilung geeigneter Wirtsameisennester
- Hauptwirt in Bayern ist Rote Knotenameise (M. rubra)
- beim Blütenbesuch zeigt die Art eine enge Bindung an den Großen Wiesenknopf und wird nur selten an anderen Blüten saugend angetroffen
- kurzlebige Art, lebt 1 - 5 Tage
- Mobilitätsanalysen ergaben für ca. 60% Ortswechsel unter 100 m, ca. 14% wanderten über 1.000 m, Maximaldistanzen von 5.100 m
Lebensraum
- Pfeifengras-, Feucht- und Glatthaferwiesen
- feuchte Hochstaudenfluren
- im Gegensatz zum Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling Larvalhabitate in Pfeifengraswiesen auf meist trockeneren, nährstoffreicheren, i.d.R. von Hochstauden durchsetzten, dicht und hochwüchsigeren Randbereichen oder Brachestadien
Schutzstatus
- Rote Liste Bayern V (Vorwarnstufe)
- FFH-Richtlinie Anhang II und IV
- streng geschützt nach § 44 BNatSchG
Gefährdungsfaktoren
- Umwandlung von Feuchtwiesen in Vielschnittgrünland
- Verlust von Feuchtgebieten durch Meliorationsmaßnahmen und Intensivnutzung
- falscher Mahdzeitpunkt, der nicht an den Entwicklungszyklus der Art angepasst ist
- zu häufige Mahd
- Nutzungsaufgabe, Brachfallen von Feuchtgebieten
Schutzmaßnahmen
- Mahd ab Mitte September schadlos
- frühere Mahd möglich unter Belassung ausreichender Bracheteile
- je nach Produktivität der Standorte können mit unterschiedlichen Mahdhäufigkeiten günstige Verhältnisse für die Wirtsameise erreicht werden
- Mahd der Saum- und Randstrukturen nährstoffarmer Streuwiesen alle zwei Jahre
- einmalige frühe Mahd nährstoffarmer Feucht- und Glatthaferwiesen Mitte bis Ende Juni, soweit es sich bei den Habitaten um spät fliegende Populationen handelt
- Flächen mit hohem Nährstoffangebot und dichterem Aufwuchs i.d.R. einmal im Jahr mähen
- Mahd feuchter Hochstaudenfluren alle zwei bis drei Jahre